SB Arts Media - istockphoto.com

Arbeitslos und geringfügig beschäftigt? Achtung Änderung!

Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt.

Weiterlesen…
fadfebrian - iStock

Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026

Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026

Weiterlesen…
falconp4 - pixabay.com

Neue Geräte-Retter-Prämie startet mit 12. Jänner 2026

Reparieren statt wegwerfen. Retten statt ersetzen. Nachdem der Reparaturbonus im Mai 2025 ausgelaufen ist, startet nun die Geräte-Retter-Prämie.

Weiterlesen…
ArTo - stock.adobe.com

Abgabenänderungsgesetz 2025: Inflationsanpassung und Reparaturen

Das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) – kurz vor Weihnachten veröffentlicht – bringt ab 2026 einige Änderungen.

Weiterlesen…
Smart me AG - Pexels.com

Aufladen von Elektro-Dienstfahrzeugen

Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.

Weiterlesen…
bluecinema - istock.com

Bürokratieabbau durch Registrierkassenpaket 2026

Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.

Weiterlesen…

Wichtige Information für geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vom AMS beziehen!

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, wir informieren Sie hiermit über eine wichtige Gesetzesänderung (Budgetbegleitgesetz 2025), mit der künftig die Möglichkeit des Zuverdienstes während der Arbeitslosigkeit eingeschränkt wird! Ab 01.01.2026 gilt: Wenn Sie neben der bei uns bereits laufend ausgeübten geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchten, müssen Sie eine der nachstehend angeführten Voraussetzungen des …

Weiterlesen…

Wichtige Information für neue eintretende geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vom AMS beziehen!

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, wir freuen uns sehr, dass Sie in unserem Unternehmen eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen möchten und heißen Sie herzlich willkommen. Beachten Sie aber bitte unbedingt die folgende wichtige Information! Seit 01.01.2026 gilt: Wenn Sie neben der bei uns in Aussicht genommenen geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchten, müssen Sie …

Weiterlesen…