Arbeitslos und geringfügig beschäftigt? Achtung Änderung!
Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt.
Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026
Reparieren statt wegwerfen. Retten statt ersetzen. Nachdem der Reparaturbonus im Mai 2025 ausgelaufen ist, startet nun die Geräte-Retter-Prämie.
Das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) – kurz vor Weihnachten veröffentlicht – bringt ab 2026 einige Änderungen.
Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, wir informieren Sie hiermit über eine wichtige Gesetzesänderung (Budgetbegleitgesetz 2025), mit der künftig die Möglichkeit des Zuverdienstes während der Arbeitslosigkeit eingeschränkt wird! Ab 01.01.2026 gilt: Wenn Sie neben der bei uns bereits laufend ausgeübten geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchten, müssen Sie eine der nachstehend angeführten Voraussetzungen des …
Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, wir freuen uns sehr, dass Sie in unserem Unternehmen eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen möchten und heißen Sie herzlich willkommen. Beachten Sie aber bitte unbedingt die folgende wichtige Information! Seit 01.01.2026 gilt: Wenn Sie neben der bei uns in Aussicht genommenen geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchten, müssen Sie …