Weihnachten 2026: Rechtzeitige Planung beginnt bereits im Sommer
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Wer seine Eigentumswohnung oder sein Eigenheim verkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit sein.
Wer aus Österreich in einen EU- oder EWR-Staat übersiedelt ist, konnte die Wegzugsbesteuerung bislang häufig aufschieben.
Künftig sollen selbsterstellte Software, Patente und andere immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz aktiviert werden können. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
Haben Sie 2025 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2026 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Lange erwartet, nun endlich absehbar: Die Grenze für die doppelte Buchhaltung wird von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro Jahresumsatz angehoben. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchten wir Sie früh genug informieren, dass wir in den Sommerferien geänderte Öffnungs- und Telefonzeiten haben. Unsere Kanzlei ist im Zeitraum von 13.07.2026 bis 11.09.2026, Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Sollte es sich um ein …
In diesen Monaten erhalten rund 300.000 ID Austria-Besitzer die Information über das Ende der Gültigkeit ihres Zertifikats. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte sich beeilen. Denn ist das Zertifikat einmal abgelaufen, muss die ID Austria neu beantragt werden.
Auch heuer haben wir für Sie die aktuellsten Tipps für einen erholsamen Urlaub 2026 zusammengestellt:
Mit dem Doppelbudget 2027-2028 kommt ein 54-seitiges Gesetzespaket mit rund 70 Gesetzesnovellen auf uns zu. Gespart wird an allen Ecken und Enden. Wir fassen das Wichtigste für diese Gruppen zusammen:
Mit dem Doppelbudget 2027 – 2028 kommt ein 54-seitiges Gesetzespaket mit rund 70 Gesetzesnovellen auf uns zu. Gespart wird an allen Ecken und Enden – dies insbesondere bei Dienstnehmern, Familien, Niedrigverdienern und Pensionisten. Wir fassen das Wichtigste für diese Gruppen zusammen:
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – abhängig von ihrer Größe – ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar offenzulegen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026.
Auch im Jahr 2026 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.
Wer ein Auto aus Österreich dauerhaft ins Ausland verkauft oder verbringt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die in dem Fahrzeug noch enthaltene Normverbrauchsabgabe (NoVA) zurückbekommen. Wer in Kürze einen Export plant, sollte sich beeilen, da ab 1. Juli 2026 wesentlich strengere Regeln gelten.
Die Ära der vollständigen Steuerfreiheit für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwägen in Österreich steht offenbar vor dem Ende. Im Rahmen des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 plant die Bundesregierung die Einführung eines Sachbezuges für E-Autos und sorgt damit für massive Kritik.
Österreich plant ab Oktober 2026 für jedes Paket zwei Euro einzuheben und damit 280 Millionen Euro pro Jahr an Steuereinnahmen zu lukrieren. Diese Einnahmen sollen einen Teil der Umsatzsteuersenkung auf Lebensmittel gegenfinanzieren.
Geld verdienen und erste Berufserfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was man beachten muss, haben wir für Sie zusammengefasst:
Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.
Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie wird häufig der Fruchtgenuss zurückbehalten, damit die Geschenkgeber finanziell abgesichert bleiben.
Drittstaatenangehörige müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum eine EES-Registrierung durchführen. Das betrifft auch Geschäftsreisende aus visumsbefreiten Staaten wie den USA, Großbritannien, Kanada, Israel oder Japan. Betroffene sollten mehr Zeit für Ein- und Ausreise einplanen.
Wenn Sie 2025 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
Damit Verbraucher im Internet abgeschlossene Verträge leicht widerrufen können, muss es ab 19. Juni 2026 in allen Webshops eine Widerrufsfunktion geben.
Um das Arbeiten im Alter finanziell attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket geschnürt, das am 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll. Die unter dem Schlagwort „Aktiv-Pension“ zusammengefassten Maßnahmen sehen massive steuerliche Entlastungen und Vorteile bei der Sozialversicherung vor.
Kleine Lkw über 2,5 Tonnen brauchen ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Kontrollgerät.
Wer sich noch die Grundbuch- und Pfandrecht-Eintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien sparen möchte, sollte sich beeilen, denn die Gebührenbefreiung endet am 30. Juni 2026.
Ein neues Gesetz soll seit Jänner 2026 das willkürliche Abmahngeschäft unterbinden. Doch auch die Inkassobüros lassen nicht locker.
Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.
Seit März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit beginnt die Zeit für den Steuerausgleich – korrekt gesprochen – die Arbeitnehmerveranlagung.
Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab diesem Sommer verstärkt verpflichtet, Schutzmaßnahmen vor zu großer Hitze zu ergreifen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Ab dem 1. Januar 2026 haben Vermieter von Gebäuden des Altvermögens ein Wahlrecht bei der steuerlichen Abschreibung. Betroffen sind erstmalige und wiederaufgenommene Vermietungen ab 2026. Um die beste Option zu wählen, sollte man vorher genau rechnen.
Seit dem 1. Jänner 2026 darf während der Altersteilzeit keine unselbständige Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Die EU führt eine neue Paketsteuer auf Importware ein. Bisher waren Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Wert von 150 Euro zollfrei. Ab 1. Juli 2026 sollen pro Sendung drei Euro Importsteuer fällig werden.
Diese ermöglicht es, dass eine Vertrauensperson Steuerangelegenheiten kostenlos für jemand anderen erledigt. Diese Vertretungsmöglichkeit richtet sich vor allem an Menschen, die mit digitalen Amtswegen überfordert sind.
Die Liste der Scheinunternehmen wächst stetig – vor allem in der Baubranche. Wer mit solchen Unternehmen Geschäfte macht, riskiert massive steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme.
Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen kann steuerlich nur der Gebäudewert abgeschrieben werden, nicht jedoch der Wert des Grund und Bodens. Daher ist ein hoher Gebäudeanteil vorteilhaft. Problematisch wird es, wenn der tatsächliche Grundanteil niedriger ist als der gesetzlich festgelegte.
Homeoffice ist nach wie vor beliebt. Insbesondere für Mitarbeiter im Ausland, ist eine tägliche Anreise nicht zumutbar. Doch ergibt sich für das Unternehmen eine Betriebsstätte im Ausland? Diese Frage wurde nun auch im OECD-Musterkommentar praxisnah beantwortet.
Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.
Über die steuerlichen Neuerungen im Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) haben wir im Februar bereits berichtet. Aber auch im Bereich der Sozialabgaben gibt es ab 1. Jänner 2026 deutlich strengere Regeln zur Bekämpfung von Sozialbetrug und Scheinunternehmen. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Das Krypto‑Meldepflichtgesetz (Krypto‑MPfG) macht Krypto‑Transaktionen für das Finanzamt ab 1. Jänner 2026 weitgehend transparent, denn es verpflichtet Krypto‑Dienstleister, umfangreiche Daten zu ihren Kundinnen und Kunden jährlich zu melden.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) bringt ab 1. Jänner 2026 eine Reihe von punktuellen, aber für die Praxis und Unternehmen durchaus spürbaren Änderungen im Steuerrecht mit sich.
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.
In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 Prozent statt 0,5 Prozent. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.
Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026
Reparieren statt wegwerfen. Retten statt ersetzen. Nachdem der Reparaturbonus im Mai 2025 ausgelaufen ist, startet nun die Geräte-Retter-Prämie.
Das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) – kurz vor Weihnachten veröffentlicht – bringt ab 2026 einige Änderungen.
Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, wir informieren Sie hiermit über eine wichtige Gesetzesänderung (Budgetbegleitgesetz 2025), mit der künftig die Möglichkeit des Zuverdienstes während der Arbeitslosigkeit eingeschränkt wird! Ab 01.01.2026 gilt: Wenn Sie neben der bei uns bereits laufend ausgeübten geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchten, müssen Sie eine der nachstehend angeführten Voraussetzungen des …
Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, wir freuen uns sehr, dass Sie in unserem Unternehmen eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen möchten und heißen Sie herzlich willkommen. Beachten Sie aber bitte unbedingt die folgende wichtige Information! Seit 01.01.2026 gilt: Wenn Sie neben der bei uns in Aussicht genommenen geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchten, müssen Sie …
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Spenden statt schenken wird auch bei Unternehmen immer beliebter. Doch egal wofür Sie sich entscheiden – hier finden Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.
Liebe Klientinnen und Klienten, Steuernews, Tipps, Termine und Themen für Privatpersonen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer – bei uns erfahren Sie, was es Neues gibt. Auf unserer Kanzleiwebsite finden Sie rund um die Uhr aktuelle Informationen zu Steuern, Sozialversicherung, Buchhaltung und Lohnverrechnung. Nutzen Sie auch unsere praktischen Onlinerechner und Downloads für Ihren Wissensvorsprung: www.nika.at
Wenn Sie aufgrund hoher Gewinne mit einer Nachzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) rechnen müssen, haben Sie drei Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Einnahmen-Ausgaben-Rechner noch in diesem Jahr Ihre Steuerlast senken können.
Die neue Weiterbildungszeit ersetzt ab 1. Jänner 2026 die bisherige Bildungskarenz und setzt den Fokus auf arbeitsmarktrelevante Qualifizierung. Weiterbildungen bleiben möglich, aber mit strengeren Voraussetzungen und Nachweispflichten sowie einem kleineren Förderbudget.
Pensionsabfindungen sind Einmalzahlungen anstelle einer laufenden Firmenpension und können für Geschäftsführer steuerlich attraktiv sein. Wer den vorteilhaften Hälftesteuersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die sehr strengen Voraussetzungen der aktuellen Rechtsprechung beachten.
Wer heuer noch Steuern sparen will, dem sei der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) nochmals ans Herz gelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Zeit von 29.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 tanken wir Kraft für die Aufgaben im neuen Jahr und sind daher nicht durchgehend telefonisch bzw. persönlich erreichbar. Wir wissen, dass dringende Angelegenheiten nicht bis 2026 warten können! Wir haben daher einen Journaldienst eingerichtet, damit auch in dieser Zeit gewährleistet ist, dass …
Geringfügig Beschäftigte mit einer vollversicherten Haupttätigkeit sparen sich ab 1. Jänner 2026 die Arbeitslosenbeiträge. Anders ist es bei mehrfach geringfügig Beschäftigten: Übersteigen die Bezüge in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, bleibt man weiterhin arbeitslosenversichert.
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt im kommenden Jahr unverändert. Dass sie 2026 nicht valorisiert wird, könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Als kurzfristige Konjunkturmaßnahme wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für den Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 angehoben. Die entsprechende Änderung im Einkommensteuergesetz wurde am 15. Oktober im Nationalrat beschlossen.
Nach den ersten Wochen hat sich eines gezeigt: Achten Sie auf den korrekten Wortlaut auf Ausgangsrechnungen und in QR-Codes.
Wie gewohnt haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt:
Wie gewohnt haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbständige zusammengestellt:
Wie gewohnt haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammengestellt:
Als kurzfristige Konjunkturmaßnahme wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für den Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 angehoben. Der Zeitpunkt für anstehende Investitionen sollte daher gut geplant werden.
Zur Erinnerung: Spätestens ab 9. Oktober 2025 gleichen EU-Banken den IBAN mit dem Überweisungsempfänger ab. Damit sollen SEPA-Überweisungen sicherer werden. Der IBAN-Namensabgleich liefert drei mögliche Ergebnisse.
Das sogenannte Saisonprivileg wird mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. Nur bestimmte Kollektivvertragsvereinbarungen bleiben weiterhin gültig. Ziel ist es, die bestehende Rechtsunsicherheit bei den Kündigungsfristen zu beseitigen.
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen künftig arbeitsrechtlich besser abgesichert werden. Ab 2026 sind erstmals gesetzliche Kündigungsfristen vorgesehen, zudem können sie in Kollektivverträge aufgenommen werden.
Am 9. Oktober 2025 tritt jener Teil der EU Instant Payment-Verordnung in Kraft, der die Banken zu einer Empfängerüberprüfung verpflichtet. Mit ein wenig Vorbereitung verhindern Sie Nicht-Bezahlung von Rechnungen.
Wer im Herbst neue Winterräder kauft, ist nicht nur verkehrstechnisch, sondern auch steuerlich gut unterwegs. Winterräder gelten nämlich als Teil der Kfz-Instandhaltung.
Wer seine Steuerlast noch heuer senken will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge behalten. Für beide Steuersparmöglichkeiten müssen Sie investieren.
Ab 1. Oktober laufen wieder Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen:
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor.
Ab dem 1.10.2025 wird die verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) in FinanzOnline (FON) umgesetzt werden. Die Testphase hierzu läuft bereits seit 5.2.2025. Wir haben hierzu bereits in unserer Mitgliederinformation vom 31.1.2025 informiert und möchten nochmals auf folgende Aspekte hinweisen: Für WT-Kanzleien: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter vor dem 1.10.2025 auf den neuen Zugang umgestellt werden. Mit …
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dürfen aktuell bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich dazuverdienen. Ab 2026 ist diese Zuverdienstmöglichkeit nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Das jährliche Service-Entgelt für die E-Card wird jeweils am 15. November für das Folgejahr fällig. Es wird für Versicherte über die Lohnverrechnung einbehalten und abgeführt. Ab 2026 steigt der Betrag beträchtlich.
Ab 1. Juli 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für alle einspurigen Fahrzeuge von 0,50 Euro pro Kilometer auf 0,25 Euro gesenkt.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Wer zu viel an Einkommen- oder Körperschaftsteuer vorauszahlt, kann bis Ende September einen Herabsetzungsantrag stellen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.
Bei Beginn einer Geschäftsbeziehung und auch währenddessen sollten Sie die UID-Nummer Ihrer Geschäftspartner prüfen. Das betrifft sowohl Lieferanten als auch Kunden.
Ab 1. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt.
Haben Sie 2024 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2025 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Auch im Jahr 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeitenden mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings mit spürbaren Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr.
Am 10. Juli hat der Nationalrat das Teilpensionsgesetz als Maßnahme einer kleinen Pensionsreform beschlossen.
Ab 2026 treten neue Regelungen für die Korridorpension in Kraft. Das Mindestalter und die erforderliche Versicherungsdauer werden schrittweise angehoben. Die Änderungen betreffen vor allem Versicherte Jahrgang 1964 und jünger.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 setzt die Bundesregierung eine steuerliche Erleichterung für kleine und mittelgroße Unternehmen um. Die Ausweitung der Basispauschalierung in der Einkommensteuer (ESt) und der Vorsteuerpauschalierung in der Umsatzsteuer (USt) hilft, Steuern zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Nach der Hochzinsphase der Jahre 2023 und 2024 kommt es nun zu einer neuerlichen Entlastung: Mit Wirkung ab 11. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Zinssätze neuerlich an den gesunkenen Basiszinssatz von 1,53 Prozent angepasst.
Wenn es um Steuerangelegenheiten geht, ist FinanzOnline nicht mehr wegzudenken. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, wird beim Login ab 1. Oktober 2025 eine zusätzliche Bestätigung Ihrer Identität notwendig.
Auch heuer haben wir für Sie die aktuellsten Tipps für einen erholsamen Urlaub 2025 zusammengestellt:
Der Sommer ist ins Land gezogen und mit ihm die lang ersehnte Urlaubszeit. Doch rund um das Thema Urlaub gibt es im Arbeitsrecht wichtige Regeln. Darauf muss bei der Urlaubsvereinbarung geachtet werden:
Umweltfreundliche Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden können gemeinsam mit bestimmten Herstellungskosten steuerlich beschleunigt über 15 Jahre abgeschrieben werden. Davon profitieren auch Investitionen, die grundsätzlich nicht förderfähig sind, sofern sie im Zusammenhang mit einer förderwürdigen Sanierung stehen.
Ab 1. Oktober 2025 müssen alle Treuhandschaften im WiEReG gemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn durch die Treuhandschaft kein wirtschaftliches Eigentum entsteht. Das erhöht die Transparenz und erschwert Geldwäsche.
Rückwirkenden Änderungen im Kollektivvertrag (KV) kommen immer wieder vor. Wenn es zu einer nachträglichen Erhöhung der Ist-Gehälter, Prämien oder ähnlicher Leistungen kommt, müssen diese Beträge an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden.