Aktivieren Sie jetzt die eZustellung
Wie bereits in unseren Klienten-News berichtet sind Unternehmer ab 01.01.2020 verpflichtet elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen. Dies erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP), welches mittels Handysignatur einzurichten ist. In einem weiteren Schritt ist eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um künftig über neue Posteingänge benachrichtigt zu werden. Achtung: Fristen beginnen fortan mit dem Tag der elektronischen Zustellung zu …