Aktivieren Sie jetzt die eZustellung
Wie bereits in unseren Klienten-News berichtet sind Unternehmer ab 01.01.2020 verpflichtet elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen. Dies erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP), welches mittels Handysignatur einzurichten ist. In einem weiteren Schritt ist eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um künftig über neue Posteingänge benachrichtigt zu werden. Achtung: Fristen beginnen fortan mit dem Tag der elektronischen Zustellung zu laufen!
Gerne nehmen wir Ihnen die Aktivierung Ihrer Handy-Signatur sowie die Einrichtung des USP ab und bieten Ihnen als weiteren Service an, Ihre Zustellungen zu überwachen und Sie gezielt auf diese und die damit verbundenen Fristen aufmerksam zu machen! Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder unsere Hilfe bei der Aktivierung der eZustellung in Anspruch nehmen wollen, bitte scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren!
Soweit in aller Kürze, wenn Sie mehr wissen möchten lesen Sie bitte weiter:
Wir haben bereits in unseren Klienten-News vom September 2019 sowie nochmals im Dezember 2019 auf dieses Thema hingewiesen, aber aufgrund der Aktualität möchten wir Sie nochmals an das Thema „eZustellung“ erinnern.
Für Private ist die Teilnahme an der eZustellung von behördlichen Schriftstücken freiwillig und funktioniert über das Bürgerserviceportal www.oesterreich.gv.at. Unternehmen sind hingegen verpflichtet zum elektronischen Empfang über das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at.
Unternehmen, dazu zählen auch Vermieter (!), müssen also die eZustellung via USP („MeinPostkorb“) einrichten. Ausgenommen sind nur Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internetanschluss oder ohne Handy. Künftig werden alle Schriftstücke der Bundesbehörden auf elektronischem Wege zugestellt, nicht nur Bescheide der Finanz sondern auch RSa und RSb Briefe.
Einrichtung der eZustellung:
Handysignatur erforderlich: Für den Empfang von elektronischen „Einschreibern“ braucht man eine Handysignatur. Wer noch keine Handysignatur hat, sollte sich rasch darum kümmern, damit die elektronische Zustellung möglichst ab Anfang 2020 klappt. Dazu geht man am einfachsten persönlich mit Handy und Ausweis in eine Registrierungsstelle. Die Handysignatur wird dann innerhalb weniger Minuten aktiviert.
Zudem kann man die Aktivierung der Handy-Signatur auch über FinanzOnline beantragen. Melden sie sich mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten an und wählen Sie den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren“.
Anschließend erhalten Sie binnen weniger Tage einen Bestätigungsbrief mit einem Code, mit welchem Sie die Handysignatur aktivieren können.
Anmeldung USP: Mit der aktivierten Handysignatur kann man sich bzw. das Unternehmen sodann im USP registrieren. Ist das geschafft, so muss man unter Services („MeinPostkorb“) eine
E-Mail-Adresse hinterlegen, um über neue Posteingänge benachrichtigt zu werden.
Der Gesetzgeber sieht aktuell noch keine Sanktionen für die Nicht-Teilnahme vor. Sofern bei einem Empfänger keine Anmeldung zur elektronischen Zustellung vorliegt, werden die Behörden die Zustellungen wie bisher postalisch vornehmen.
Wie wir Ihnen helfen können:
Sollten Sie über keinen eigenen FinanzOnline Zugang verfügen, so können wir mit einer von Ihnen ausgefüllten Spezialvollmacht die Daten für eine Anmeldung in FinanzOnline besorgen. Mit diesen Daten kann durch uns eine auf Ihre Mobiltelefonnummer lautende Handysignatur beantragt werden.
Anschließend kann durch uns Ihr Zugang für das USP eingerichtet und die Mailadresse unserer Kanzlei in Ihrem Profil hinterlegt werden. Das garantiert fortan, dass Sie die Zustellungen nicht selbst aktiv überwachen müssen und künftig immer von uns informiert werden, sobald Sie ein neues Schriftstück in Ihrem Postkorb haben und der damit verbundene Fristenlauf eingehalten wird (Fristen beginnen fortan mit Datum der Zustellung in Ihrem elektronischen Postkorb zu laufen!). Ein direkter Abruf der Schriftstücke durch uns als Parteienvertreter ist aktuell noch nicht möglich, sollte lt. Auskunft der Behörde aber künftig möglich sein.
Gerne sind wir Ihnen bei Erfüllung der obig geschilderten gesetzlichen Anforderungen behilflich – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!