Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) 15 %
Im Rahmen der gesetzlichen Verordnungsermächtigung ist das Finanzministerium ermächtigt, die besonders begünstigten Wirtschaftsgüter für den Anwendungssatz von 15 % sowie die wegen der begünstigungsschädlichen Nutzung fossiler Energieträger ausgenommenen Wirtschaftsgüter näher zu konkretisieren. Hinsichtlich der mit dem erhöhten Freibetragssatz von 15 % besonders begünstigten Wirtschaftsgüter ist aktuell davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich deutlich enger als im …