Erleichterungen geplant bei Buchführungsgrenzen
Lange erwartet, nun endlich absehbar: Die Grenze für die doppelte Buchhaltung wird von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro Jahresumsatz angehoben. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
Lange erwartet, nun endlich absehbar: Die Grenze für die doppelte Buchhaltung wird von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro Jahresumsatz angehoben. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Wer seine Eigentumswohnung oder sein Eigenheim verkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit sein.
Wer aus Österreich in einen EU- oder EWR-Staat übersiedelt ist, konnte die Wegzugsbesteuerung bislang häufig aufschieben.
Künftig sollen selbsterstellte Software, Patente und andere immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz aktiviert werden können. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
Haben Sie 2025 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2026 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.