Anträge für Energiekostenpauschale ab sofort möglich
Ab sofort können Klein- und KleinstunternehmerInnen die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023.
Ab sofort können Klein- und KleinstunternehmerInnen die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz AbgÄG 2023 wurde ein echtes Praxisproblem beseitigt. Die Entnahme von Betriebsgebäuden löst nicht bei Entnahme sondern erst bei Verkauf Steuern aus.
Seit dem Jahr 2022 bearbeitet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Anträge im Bereich Entsendungen via Elda digital.
In einem neuen Gesetzesentwurf sollen Erleichterungen für Gründer*innen und Startups geschaffen werden.
Ab sofort führt ein zu hoher Steuerausweis nicht zwingend zu einer zusätzlichen Steuerlast. Im B2C-Bereich sorgt eine Gesetzesänderung für eine praxisfreundliche Lösung.
Haben Sie Kapitaleinkünfte auf einem ausländischen Konto bzw. Depot oder zieht Ihr Broker keine Kapitalertragsteuer (KESt) ab?
Haben Sie 2022 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2023 Zeit.